Die aktuellen Regelungen im Landkreis finden Sie hier:
https://www.lrakn.de/,Lde/service-und-verwaltung/aemter/gesundheit+und+versorgung/coronavirus
Aktuell gültige Maßnahmen im Landkreis Konstanz
Nachfolgend die wichtigsten Maßnahmen im Überblick. Detaillierte Informationen zu den aktuell geltenden Maßnahmen finden Sie in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hier: Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
- Kontaktbeschränkungen
Treffen von 2 Haushalten mit maximal 5 Personen erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. - Maskenpflicht
Medizinische Maske/FFP2: im ÖPNV, beim Einkaufen, in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr, in Arbeits- und Betriebsstätten, während Veranstaltungen der Religionsausübung und bei Beerdigungen, in Grundschulen sowie weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte
FFP2: in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen - Ausgangsbeschränkung
Derzeit gilt im Landkreis keine Ausgangssperre. - Einzelhandel
Folgende Geschäfte sind unter anderem unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen geöffnet: Bäckereien, Banken, Buchläden, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden, Drogerie
Sonstiger Einzelhandel: Click&Collect oder Click&Meet - Dienstleistungen
Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen erlaubt, dazu zählen u.a. Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen
Friseure und Barbershops haben geöffnet
Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben. Der Schnelltest muss in einem Testzentrum oder in einer Teststelle durchgeführt werden. Für die Angestellten muss ein Testkonzept vorliegen. In der Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege ist kein Schnelltest mehr erforderlich, wenn bei der Behandlung keine Maske getragen werden kann. - Gastronomie
Geschlossen
Abholung oder Lieferung möglich - Veranstaltungen
Keine Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Freizeit - Religionsausübung
Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen erlaubt - Kultur und Freizeit
Galerien, Museen, Gedenkstätten, Zoologische und botanische Gärten nach vorheriger Terminbuchung
Archive, Bibliotheken und Büchereien nach vorheriger Terminvereinbarung - Sport
Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt.
Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich.
Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht erlaubt. - Appell: Verzicht auf private Reisen und Ausflüge
Mit Wiedereröffnung 08. März 2021 befolgen wir strikt die AHA-Regeln:
A Abstand halten min. 1,5 m
H Hände waschen min. 30 sec
A Atemschutz tragen
Wenn Sie zu uns kommen, dann bitte nur mit zugelassener FFP2-, KN95/N95- oder OP-Maske,
keine Stoffteile und keine Masken mit Ventil. Sollte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, möchten wir Sie bitten,
einen aktuellen negativen Corona-Test vorzulegen.
Zum Schutz der Masseurin ist diese für die gesamte Massagedauer zu tragen, selbst wenn ein Attest vorhanden ist.
Unserer Masseurinnen werden ebenfalls eine solche Maske tragen.
Zudem wird zwischen den Massagen immer ausreichend gelüftet, sowie sämtliche Textilien gewechselt.